FAQ


Hier haben wir alle Infos, wie Sie zu uns zum Rehabilitationssport kommen können, zusammengefasst.
Sehr gerne stehen wir bei weiteren Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen.
Wir freuen uns auf Sie!

Rehasport ist für jede/n geeignet, der/die körperliche Einschränkungen hat und infolgedessen nicht mehr uneingeschränkt am täglichen Leben oder anderen Sportaktivitäten teilnehmen kann. Rehabilitation dient als Ergänzung und im Anschluss zur medizinischen Behandlung eingesetzt wird, um (chronische) Schmerzen zu lindern, die körperliche und mentale Gesundheit zu verbessern, wiederherzustellen und Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen.

Grundsätzlich werden die Kosten des Rehabilitationssports von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 64 SGB IX komplett übernommen. Die Verordnung darf von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden und erfolgt in Form des Musters 56. Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in unserem Verein für verordneten Rehasport nicht notwendig ist.

Privatversicherte schließen den Vertrag über die Mitgliedschaft und Teilnahme am Rehasport mit uns direkt ab und reichen die Rechnung im Anschluss bei ihrer Versicherung ein. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten erstattet, können Sie Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung entnehmen.

In selteneren Fällen kann auch die gesetzliche Rentenversicherung oder bei Unfallgeschädigten die Unfallversicherung der Kostenträger sein.

Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt werden.

Ihr Arzt/ihrer Ärztin kann im Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) Rehasport für 1-3x/Woche verordnen. Wir empfehlen eine Teilnahme von mindestens 2x/Woche (hier sehen Sie warum).

In dem anschließenden Erstgespräch mit uns beraten wir Sie, welcher Kurs für Sie infrage kommt und am besten auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Bringen Sie hierfür bitte unseren Anamnesebogen ausgefüllt mit. Um die anschließende Abrechnung mit der Krankenkasse kümmern wir uns.

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehasport auf 50 Übungseinheiten (UE) innerhalb von 18 Monaten bzw. bei bestimmten Indikationen auf 120 UE innerhalb von 36 Monaten begrenzt. Eine darüber hinausgehende Verordnung ist möglich.

In jedem Fall können Sie nach dem Ablauf der Stunden auch ohne Verordnung bei uns am Rehasport teilnehmen. Genaue Infos finden Sie in den folgenden Fragen.

Eine Teilnahme an unseren Rehakursen ist jederzeit auch ohne oder nach Ablauf der Verordnung der gesetzlichen Krankenkassen möglich. In diesem Fall müssen Sie die Kosten wie bei anderen Sportangeboten selbst tragen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Rehasport ist die Mitgliedschaft in unserem Verein.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 75€/Jahr. Die Teilnahme an unseren Rehakursen beträgt 40€/Monat.
Hiermit können sie an bis zu 2 Kursen/Woche teilnehmen.

Wir freuen uns über jedes Mitglied in unserem Verein! Alle Informationen sowie den Mitgliedsantrag können Sie hier einsehen, herunterladen und an uns per Mail oder Post versenden. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück, um Sie bei uns als Mitglied willkommen zu heißen.